Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Kanzlei Allgemeine Delikte

Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Grenzacherstrasse 8, 4132 Muttenz
NEU
  • 22.07.2026
  • 100%
  • Mitarbeiter
  • Festanstellung

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Kanzlei Allgemeine Delikte

100 %

per 1. November 2026 oder nach Vereinbarung

Ihre Verantwortung :

  • Administrative Unterstützung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie der Untersuchungsbeauftragen bei der Fallbearbeitung
  • Rotulierung der Untersuchungsakten für Anklage-, Einstellungs- uns Strafbefehlsverfahren
  • Erledigung von Akteneinsichtsbegehren
  • Bearbeitung der Verfahrensein- und ausgänge mit Hilfe unserer elektronischen Geschäftskontrolle
  • Freundlicher und professioneller Telefon- und Schalterdienst
  • Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post

Ihr Hintergrund :

  • Für diese herausfordernde und vielseitige Aufgabe wünschen wir uns eine aufgeschlossene und belastbare Persönlichkeit mit einem kaufmännischen Berufsabschluss.
  • Sie drücken sich in der deutschen Sprache mündlich und schriftlich gewandt aus. Fremdsprachenkenntnisse sind ein Plus.
  • Sie haben Interesse am Strafrecht und der Strafverfolgung.
  • Sie bringen vorzugsweise Berufserfahrung in der Justiz, der Advokatur oder der Verwaltung mit.
  • Sie sind erfahren im Umgang mit digitalen Medien und Office-Programmen.
  • Selbständiges und exaktes Arbeiten sind für Sie eine Selbstverständlichkeit.
  • Sie sind verschwiegen, flexibel, belastbar und haben einen Sinn für Organisation.
  • Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und kundenorientiertes Auftreten gehören zu Ihren Stärken.

Für Fragen zur Stelle

Frau Sandra Furler
Leiterin Kanzlei
Hauptabteilung Allgemeine Delikte
Tel: 061 552 34 00

Für Fragen zum Bewerbungsprozess

Frau Sandra Furler
Leiterin Kanzlei
Hauptabteilung Allgemeine Delikte
Tel: 061 552 34 00

Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft verfolgt Straftaten von Erwachsenen ab 18 Jahren. Sie leitet alle Verfahrensschritte, untersucht Straftaten und beantragt die Anordnung von Zwangsmassnahmen wie Untersuchungshaft oder Telefonkontrollen, wenn dies für die Aufklärung notwendig ist. Bei leichten bis mittelschweren Straftaten sanktioniert die Staatsanwaltschaft diese direkt, indem sie Strafbefehle erlässt. Bei schweren Straftaten erhebt und vertritt sie die Anklage vor Gericht.